(Arbeitssicherheit
- Baumarbeiten 1 )
vom
15.09-19.09.2003 führten wir einen Kettensägenlehrgang durch
die
nachfolgenden Bilder zeigen mich mit der Lehrgangsgruppe
Alle zusammen beim fällen einer Buche
Beim betanken am Auto
Das Ausasten einer Kiefer
Das Ablängen einer Kiefer
Beim Fallkerb setzen
Wir haben uns einen Stuhl geschnitten
Pause mit Kette
Bei
diesem Lehrgang soll die zur Durchführung von Baumarbeiten mit der Motorsäge
erforderliche Fachkunde vermittelt werden.
Dieser
Lehrgang gilt als Fachkundenachweis nach den Unfallverhütungsvorschriften der
„Berufsgenossenschaft Gartenbau“ (VSG 4.2 und VSG 4.3)
ü
Die
Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu vermitteln
ü
Die
Motorsäge , der Freischneider und anderes Gerät
ü
Arbeitseinsätze
unter Praxisbedingungen am Boden
ü
Baumsicherheitsbeurteilung
ü
Prüfung
um das vermittelte Wissen abzufragen und ein Zertifikat auszuhändigen
Voraussetzungen
für die Teilnahme sind :
1.
Arbeitsmedizinische
Voruntersuchung
2.
Vollständige
persönliche Schutzausrüstung (PSA)
3.
die
erforderliche geistige Reife des Teilnehmer !!!
4.
Jugendliche
ab 16 Jahre dürfen an gefährlichen Baumarbeiten nur ausgebildet werden , wenn
es dem Ausbildungsziel dient (UVV, bzw. Gartenbaugenossenschaft )
( min. 4 Unterrichtsstunden )
-
Auswahl
der geeigneten MS
-
Gesundheits-
und umweltfreundliche Betriebsstoffe
-
Sicherungseinrichtungen
-
Rückschlagarme
Schneidgarnituren
Handwerkzeuge,
Hilfsgeräte, Hilfsmittel:
-
Fällheber
-
Hand- und Stangensägen
-
Äxte , Spalthammer, Sappi etc.
-
Seile
-
Geräte zur Baumdiagnose
-
Keile
-
Freischneider
-
Wendehaken
-
Hochendaster
Sichere Aufstiegsmittel:
-
Leitern,
Sicherungen auf Leitern
-
Hilfstätigkeiten
-
Einsatzbereiche
Unfallverhütung
( min. 4 Unterrichtsstunden )
Anforderungen der UVVen:
-
Voraussetzung,
Verantwortung für die Durchführung von Baumarbeiten, Pflichten der
Beteiligten, erste Hilfe, Vorsorge
-
Auswahl
und Einsatz von Körperschutzmitteln
-
Gefahrenbereiche,
Baustellenabsicherung
-
Maschinen
und Geräteeinsatz
-
Aufstiegsmittel
-
Baumsicherheitsbeurteilung
Arbeitstechniken:
- Schnitttechniken
bei der Fällung am Boden
-
Schnitttechniken
bei der Aufarbeitung
Wartung
und Pflege der Motorsäge
Handgeräte,
Hilfsgeräte, Hilfsmittel
( min. 4 Unterrichtsstunden )
Motorsäge:
-
Prüfung
des betriebssicheren Zustandes-Instandhaltungsarbeiten Montage der Schienen und
Kette
-
Regelmäßige
Wartung und Pflege gemäß Herstellerangaben
-
Beurteilung
der Kette auf Schärfe, Winkel, Feiltechnik
Weiteres Gerät:
-
Prüfung
des betriebssicheren Zustandes
-
Schärfen
einer Axt
-
Einstielen
eines Spalthammer oder Axt (theoretisch wenn erforderlich auch praktisch )
-
Herstellen
bzw. Instandhalten von Keilen
-
Wartung
und Pflege des Freischneiders
Motorsägeneinsatz
in der Praxis
( min. 25 Unterrichtsstunden )
Arbeitsvorbereitung/Ermittlung der
Einsatzbedingungen:
-
Baumsicherungsbeurteilung
-
Fällbereich
-
Sicherungsmaßnahmen/Baustellenabsicherung
-
Maschinen
-und Gerätebereitstellung
-
Personaleinsatz,
Weisungsbefugnis/Verantwortung
-
Geräte
und deren Einsatzmöglichkeiten –und Grenzen
-
Gefährdungsbeurteilung
und Betriebsanweisung umsetzen
-
Situationsspezifische
Auswahl geeigneter Maschinen und Geräte
Fällung und Aufarbeitung am Boden :
-
Fällhilfen
-
Winden
und Greifzugeinsatz ( nur theoretisch )
-
Beseitigung
von Hänger
-
Ablängen
von Bäumen bei verschiedenen Zug- und Druckverhältnissen
-
Aufarbeitung
eines gefällten Baum
Abschlussprüfung
( 3 Unterrichtsstunden )
·
Die Prüfung
besteht aus einem praktischen und theoretischen Teil.
Praktische
Prüfung:
Schneiden von Fallkerbdach, Fallkerbsohle und Bruchleiste
(am
Fälltrainer bzw. am zu fällenden Baum )
Theoretische
Prüfung:
Aus Fragenkatalog ankreuzen
·
Stichprobenartige
Beteiligung des UV-Trägers
·
Pro
Ausbilder Dürfen im Praxisteil nicht mehr als 5 Personen ausgebildet werden.
·
Die
Gesamtstundenzahl beträgt min. 40 Stunden, die gleichmäßig über 5 zusammenhängende
Arbeitstage zu verteilen sind . Die Inhalte müssen praxisgerecht vermittelt
werden. Dieser Lehrgang gilt als Fachkundenachweis nach den Unfallverhütungsvorschriften
der BG – Gartenbau (VSG 4.2 und VSG 4.3 )